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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

Ihr Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen dieses Online-Angebots ist CAYS-PROM.DE, vertreten durch den Inhaber Thomas Stellmach, Daimlerstrasse 6, 61449 Steinbach a.T.

 

§ 2 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen CAYS-PROMO.DE und dem Besteller gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

§ 3 Angebote, Preise und Vertragsschluss

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt. in unseren Preislisten. Alle Angebote sind freibleibend. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Mündliche Nebenabreden und Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 4 Copyright

Dies gilt ebenfalls für den Verzicht auf das Formerfordernis, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere im Web-Shop, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Bei der Auswahl des Logos ist der Besteller verantwortlich für das Copyright. Falls jemand anderes Copyrightansprüche erhebt und sich damit an CAYS-PROMO wendet, wird CAYS-PROMO ihn an den Besteller verweisen.

 

§ 5 Änderungsvorbehalt

Artikel werden nach Muster verkauft. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Design sowie technische Änderungen, die einer Verbesserung der Ware dienen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Eventuelle farbliche Abweichungen zwischen den Abbildungen auf den Internetseiten und dem Artikel sind drucktechnisch bedingt und stellen keinen Fehler dar.

 

§ 6 Lieferung & Versand

Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschland sowie EU. Die Versandkosten in andere Länder nennen wir Ihnen auf Anfrage! In diesem Fall fordern Sie bitte genauere Informationen an. Versandkosten frei ab 20 Stück innerhalb Deutschland bei einer Lieferadresse.

Geliefert wird durch den Deutschen Paketdienst DPD oder durch eine Spedition. Die Lieferungen erfolgen schnell, unversehrt und sicher. Jede Ware, die wir versenden beeinhaltet eine Transportversicherung beim jeweiligen Dienstleister.

Die Lieferung erfolgt nach Erhalt der Banner spätestens innerhalb von zwei bis vier Wochen, je nach Abnahme und Druckverfahren. Der endgültige Termin wird bei Auftragsvergabe festgesetzt.

Die von CAYS-PROMO angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrücklich schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe des Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z. B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller, oder andere Schäden die durch den Paketdienst oder die Spediteure verursacht wurden. Die Ware ist ab dem Transport versichert. Für Lieferverzögerungen ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an die den Paketdienst oder die Spedition übernimmt CAYS-PROMO keine Haftung.

 

§ 7 Gefahrenübergang

Teillieferungen liegen je nach Liefersituation in unserem eigenen Ermessen, falls nicht ausdrücklich anders vom Besteller bei der Bestellung vermerkt. Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die CAYS-PROMO keinen Einfluss hat, wie z.B. Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungs- oder Betriebssperre beim Hersteller oder Transportprobleme, ist CAYS-PROMO berechtigt, bestätigte Bestellungen zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung einer allenfalls geleisteten Kaufpreiszahlung; weitergehende Ansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Besteller über. Bei Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg oder bei unvollständiger Auslieferung ist innerhalb von 48 Stunden unter Beifügung einer schriftlichen Tatbestandsaufnahme des Frachtführers oder des Spediteurs zu reklamieren, da sonst der Anspruch auf Ersatz erlischt.

Eine Haftung von Gefahrenübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 8 Beanstandungen

Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden können.

Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglichschriftlich bestätigt werden.

Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.

Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.

Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferungen leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergeschehen selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Der Käufer ist verpflichtet, uns die Überprüfung des fehlerhaften Liefergegenstandes nach unserer Wahl beim Käufer oder bei uns zu gestatten. Sofern der Käufer uns die Überprüfung verweigert, werden wir von der Gewährleistung befreit.

Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.

Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich hierrüber zu benachrichtigen.

Bei Vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

 

§ 10 Zahlung

Die Zahlung (Nettopreise + Mehrwertsteuer) muss innerhalb von 30 Kalendertragen nach Rechnungsdatum an uns ohne Abzug erfolgen. Die Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Andere Zahlungsziele benötigen die Schriftform.

Wechsel nehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung a. Diskont und Spesen trägt der Besteller und sind von diesem zu zahlen. Für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen von Fertigungsmaterialien können wir eine Vorrauszahlung verlangen. Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Waren nach Zahlungseingang.

Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen; Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller im übrigen nicht zu.

Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichten gemäß Ziffer 7 Absatz 4 nicht nachgekommen sind.

Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Dies Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Anprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist Bad Homburg. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist unser Firmensitz.

 

Steinbach, den 01.07.2005